Laut einem Urteil des EuGH sind Sonderklagerechte der Konzerne bei bilateralen Investitionsabkommen mit EU-Recht nicht vereinbar. Österreichs türkis-grüne Regierung hat als eines von nur vier Ländern dieses Abkommen nicht unterzeichnet, obwohl die Regierung Bierlein das Abkommen genehmigt und die entsprechenden Schritte zur Unterzeichnung in die Wege geleitet hat.
Haben hier möglicherweise einige österreichische Banken erfolgreich für die Beibehaltung dieser Sonderklagerecht lobbyiert, denn aktuell sind vier ISDS-Klagen österr. Banken gegen Kroatien bei Schiedgerichten anhängig.